Aktuelles

Bauanträge ab 1. Januar 2025

Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Mit der Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ändert sich einiges für die Bauherren:

Ab dem 1. Januar 2025 müssen die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden nun beimLandratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden. Welche Änderungen dies genau sind und ob Ihr Bauantrag betroffen ist, erläutern wir ausführlich in diesem Artikel.

Ab dem 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einzureichen. Das bedeutet, dass Sie dann über einen entsprechenden Link (veröffentlicht auf der Homepage des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen) die Unterlagen hochladen und direkt papierlos an das Landratsamt übermitteln können.
Die Anträge können allerdings auch weiterhin in Papierform eingereicht werden, dann genügt allerdings eine Ausfertigung (statt bisher drei).

Die Einreichung der Anträge auf Baugenehmigung und weitere bauordnungsrechtliche Verfahren erfolgt ab 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt (einfach in Papierform oder online über den entsprechenden Link).

Einzige Ausnahmen sind folgende Anträge, hier erfolgt die Antragstellung wie bisher in Papierform über die Gemeinde:

  • Bauanträge/Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
  • Anzeigen zur Beseitigung

Wichtig für Sie: Die Einreichung der Bauanträge per Email (z.B. als PDF) an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist nicht möglich. Die Übersendung per Email stellt keine wirksame Antragstellung dar.

Zusammengefasst nochmal im Überblick:

Bauantrag / Abgrabungsantrag 

Genehmigungsfreistellung / Isolierte Ausnahmen, Befreiungen, Abweichung / Anzeigen zur Beseitigung

Für Auskünfte oder Fragen zur neuen Antragstellung steht Ihnen Frau Reiner vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Tel. 08431/57-309 gerne zur Verfügung. Sie können selbstverständlich auch im Bauamt der Gemeinde bei Frau Köhler (Tel. 08431/6719- 19) oder bei Frau Rottmeir (Tel. 08431/6719-18) nachfragen.

Bundestagswahl am 23.02.2025 - Wichtige Informationen zur Versendung von Briefwahlunterlagen

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 kann voraussichtlich ab 28.01.2025 online Briefwahl beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen (aufgrund der verkürzten Fristen) erst ab frühestens Anfang Februar versenden können, da wir davon ausgehen, dass die Stimmzettel nicht früher geliefert werden können.

Wenn Sie nach dem 19.02.2025 noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, bitten wir Sie, diese persönlich bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg abzuholen, da es bei einer Versendung durch die Post möglicherweise zu Verspätungen kommt.

Datenübermittlungen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen.

Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde auf Antrag eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein formloser Antrag mit Unterschrift, der nicht begründet werden muss.

Für die erste Datenübermittlung muss der Antrag auf Übermittlungssperre bis spätestens 28.02.2025 eingegangen sein, der Antrag ist online über „Mit der Maus ins Rathaus / Melderegister / Übermittlungssperren“ möglich.

Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.

Hinweise Grundsteuerreform 2025

Hinweise Grundsteuerreform 2025

Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen.

Die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend.

Bitte prüfen Sie daher Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089-30700077.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.

Erhalt mehrerer Grundsteuerbescheide

Teilweise erhalten Eigentümer zwei oder mehrere Grundsteuerbescheide für ein Objekt, da es Aufteilungen zwischen der Grundsteuer A und B gegeben hat (früher nur Land- und Forstwirtschaft, jetzt Land- und Forstwirtschaft und z.B. bebautes Grundstück). Wir bitten hier die Bescheide genau zu überprüfen, da das bestehende Objekt in der Regel vom Messbetrag herabgesetzt wurde. Auch wurden z.B. Zweifamilienhäuser separat in zwei oder mehrere Wohneinheiten unterteilt.

Kein Eigentümer mehr vom Grundstück oder bereits verstorben

Der Stichtag zur Erklärung war der 01.01.2022. Es kann durchaus sein, dass Sie bereits nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Hierüber hat die Gemeinde möglicherweise noch keinerlei Umschreibungsbescheide durch das Finanzamt erhalten und es kann somit keine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden.

Die Hebesätze ab 01.01.2025 betragen

Grundsteuer A: 320 %

Grundsteuer B: 320 %

Aktuelle Informationen rund um das Thema Ehrenamt 12/2024

Aktuelle Informationen zu den Themen:

  • SAVE THE DATE: Vereinstag 2025 am Samstag, 15.02.2025
  • Ehrenamtspreis 2025: Jetzt bis 28.Februar 2025 bewerben!

pdficon small Flyer 12/2024 (0,9 MB)

Seminartag der THI Neuburg in Rohrenfels

Eine Gruppe von Studierenden der THI Neuburg befasst sich im Rahmen Ihres Studiums mit der Donaumoosentwicklung, insbesondere mit der ILE Donaumoos (Regionsentwicklung). Die Gemeinde Rohrenfels ist in der ILE Donaumoos 1 von 12 Mitgliedsgemeinden.

Die Studierenden wurden zusammen mit ihren Professorinnen Frau Annette Risi und Frau Julia Blasch am 4.10.2024 im Haus im Moos durch Frau Hirl und Frau Linsner vom Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern und Herrn Hafner vom Donaumooszweckverband in die Thematik integrierte ländliche Entwicklung und Donaumoos eingeführt. Bei einem weiteren Seminartag in Rohrenfels am 16.10.2024 im Gemeindehaus wurden die Rechercheergebnisse in verschiedenen Themenfelder rund ums Donaumoos vorgestellt und intensiv bearbeitet.

seminartag thi 2024

Aktuelle Flyer

pdficon small Der Online-Ausweis

pdficon small Sicher, einfach, digital - der Online-Ausweis

pdficon small Wolf 

pdficon small Haus im Moos

pdficon small Integration

pdficon small Schuldner-und Insolvenzberatung

pdficon small Warn-App NINA

pdficon small Existenzgründerberatung

pdficon small Ehrenamtsversicherung

pdficon small Beratung für Menschen mit Behinderung

pdficon small Beratung für Kinder und Jugendliche

pdficon small Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern

pdficon small Pflege daheim

Das Magazin "Pflege daheim"

"Pflege daheim" ist eine Zeitschrift für pflegende Angehörige, die unserer Partnerorganisation "Aktion Das sichere Haus e.V." publiziert. Die Zeitschrift kann in der VG abgeholt oder zugestellt werden.

Infos zum Gewerbeverband Donaumoos

Am 02.05.2024 hat sich der Gewerbeverband Donaumoos bei einigen Gewerbetreibenden aus der Gemeinde vorgestellt.

Der 1. Vorsitzende Herr Hammerer stellte den 1997 gegründeten Verband mit ca. 135 Mitgliedern vor.

Ziel ist die Vernetzung, das Sichtbar werden und die regionale Wertschätzung der Gewerbetreibenden.

Falls auch Ihr Gewerbe Interesse an einer Mitgliedschaft hat, melden Sie sich bitte bei:

 

Gewerbeverband Donaumoos e.V.

z. Hd. Herrn Hammerer

Am Kreuzweg 10

86668 Karlshuld

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verkauf von Bauplätzen in Ergertshausen

Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Rohrenfels

Die Gemeinde Rohrenfels rüstet im Jahr 2024 durch die Firma Bayernwerk alle Straßenleuchten auf LED-Leuchtmittel um. Ziel ist die Reduzierung des Strombedarfs und die Senkung der Treibhausemissionen. Hierfür erhält die Gemeinde unter anderem Fördermittel des Bundes über die Kommunalrichtlinie, Förderkennzeichen 67K24299 (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie).

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

NKI Schild Formular A4 quer

pdficon small Flyer 

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde Rohrenfels wurde vom Freistaat Bayern (Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) gefördert.

firmierung logo

Abschaffung des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Kinderreisepässe werden nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe (Lieferzeit ca. 3-4 Wochen) oder Personalausweise (Lieferzeit ca. 2-3 Wochen) beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau.

Tel.: 08431/6719-10/20

Bürgerenergiepreis Oberbayern

Infomaterial Suchtprävention in der Region 10

Update der Heimat-Info App

Hurra, die neue Version der Gemeinde Rohrenfels Heimat-Info App ist online!

Um erneut Push-Nachrichten von uns zu erhalten, aktivieren Sie bitte die Glocke auf der Startseite.

Jetzt App updaten oder downloaden:

https://onelink.to/heimatinfoapp

Zahlreiche Neuerungen warten auf Sie:

  • verbesserte Ladezeiten und einfachere Navigation
  • Beiträge ab sofort mit Freunden teilen
  • Veranstaltungen im eigenen Kalender speichern und nichts mehr verpassen
  • u.v.m.

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Informationen zur BayernApp

Mehr Durchblick im Behördendschungel

Mit der landesweiten Einführung der Bayern-App ist es jetzt einfach wie nie, für alle Verwaltungsleistungen die notwendigen Infos und Ansprechpartner zu finden. Auch die sichere Kommunikation mit Ihrer Behörde muss nun nicht mehr per Post oder Fax erfolgen. Lassen Sie sich von den Vorteilen überzeugen und laden Sie sich dafür die Bayern-App noch heute im App Store oder bei Google Play runter.

 Bayern App

https://apps.apple.com/de/app/bayernapp-verwaltung-mobil/id1519799557

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.baystmd.bayernapp&pli=1

Für die sichere Kommunikation mit der jeweiligen Behörde, etwa um Anträge hochzuladen, benötigen Sie eine Bayern-ID.

Dies erspart Ihnen in vielen Fällen den Gang zur Behörde. Mit der Bayern-ID können Sie Verwaltungsdienstleistungen nämlich direkt online beantragen. Melden Sie sich am besten gleich an:

https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1

Eine Videoanleitung, wie die Einrichtung der Bayern-ID funktioniert, finden Sie hier:

https://www.youtube.com/watch?v=-akV7RgW4hk

Aktuelles Mitteilungsblatt


Kontakt Verwaltung

  • Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau

    Tilly-Park 1a
    86633 Neuburg

    Tel.: 0 84 31 - 67 19 0
    Fax: 0 84 31 - 67 19 40
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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