Aktuelles Mitteilungsblatt

Kontakt Verwaltung

Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau

Tilly-Park 1a
86633 Neuburg

Tel.: 0 84 31 - 67 19 0
Fax: 0 84 31 - 67 19 40
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit der Maus ins Rathaus

Mit der Maus ins Rathaus

Wichtige Rufnummern

  • Polizei:
    110
  • Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt:
    112
  • Hausärztlicher Notdienst:
    0 18 05 - 19 12 12
  • Polizeiinspektion Neuburg:
    0 84 31 - 67 11-0
  • Giftnotruf München:
    0 89 - 19 24-0
  • Kliniken St. Elisabeth Neuburg:
    0 84 31 - 54-0
  • E.ON Bayern Störungsmeldung:
    09 41 - 28 00 33 66
  • Technisches Hilfswerk (THW):
    0 84 31 - 72 89
  • Zentrale Sperrnummer für Kreditkarten und EC-Karten:
    116 116
  • Kinder- und Jugendtelefon:
    08 00 - 1 11 03 33
  • Elterntelefon:
    08 00 - 1 11 03 50
  • Telefonseelsorge Katholisch:
    08 00 - 1 11 02 22
  • Telefonseelsorge Evangelisch:
    08 00 - 1 11 01 11

Aktuelles

Bauanträge ab 1. Januar 2025

Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Mit der Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ändert sich einiges für die Bauherren:

Ab dem 1. Januar 2025 müssen die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden nun beimLandratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden. Welche Änderungen dies genau sind und ob Ihr Bauantrag betroffen ist, erläutern wir ausführlich in diesem Artikel.

Ab dem 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einzureichen. Das bedeutet, dass Sie dann über einen entsprechenden Link (veröffentlicht auf der Homepage des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen) die Unterlagen hochladen und direkt papierlos an das Landratsamt übermitteln können.
Die Anträge können allerdings auch weiterhin in Papierform eingereicht werden, dann genügt allerdings eine Ausfertigung (statt bisher drei).

Die Einreichung der Anträge auf Baugenehmigung und weitere bauordnungsrechtliche Verfahren erfolgt ab 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt (einfach in Papierform oder online über den entsprechenden Link).

Einzige Ausnahmen sind folgende Anträge, hier erfolgt die Antragstellung wie bisher in Papierform über die Gemeinde:

  • Bauanträge/Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
  • Anzeigen zur Beseitigung

Wichtig für Sie: Die Einreichung der Bauanträge per Email (z.B. als PDF) an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist nicht möglich. Die Übersendung per Email stellt keine wirksame Antragstellung dar.

Zusammengefasst nochmal im Überblick:

Bauantrag / Abgrabungsantrag 

Genehmigungsfreistellung / Isolierte Ausnahmen, Befreiungen, Abweichung / Anzeigen zur Beseitigung

Für Auskünfte oder Fragen zur neuen Antragstellung steht Ihnen Frau Reiner vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Tel. 08431/57-309 gerne zur Verfügung. Sie können selbstverständlich auch im Bauamt der Gemeinde bei Frau Köhler (Tel. 08431/6719- 19) oder bei Frau Rottmeir (Tel. 08431/6719-18) nachfragen.

Bundestagswahl am 23.02.2025 - Wichtige Informationen zur Versendung von Briefwahlunterlagen

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 kann voraussichtlich ab 28.01.2025 online Briefwahl beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen (aufgrund der verkürzten Fristen) erst ab frühestens Anfang Februar versenden können, da wir davon ausgehen, dass die Stimmzettel nicht früher geliefert werden können.

Wenn Sie nach dem 19.02.2025 noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, bitten wir Sie, diese persönlich bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg abzuholen, da es bei einer Versendung durch die Post möglicherweise zu Verspätungen kommt.

Datenübermittlungen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen.

Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde auf Antrag eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein formloser Antrag mit Unterschrift, der nicht begründet werden muss.

Für die erste Datenübermittlung muss der Antrag auf Übermittlungssperre bis spätestens 28.02.2025 eingegangen sein, der Antrag ist online über „Mit der Maus ins Rathaus / Melderegister / Übermittlungssperren“ möglich.

Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.

Hinweise Grundsteuerreform 2025

Hinweise Grundsteuerreform 2025

Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen.

Die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend.

Bitte prüfen Sie daher Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089-30700077.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.

Erhalt mehrerer Grundsteuerbescheide

Teilweise erhalten Eigentümer zwei oder mehrere Grundsteuerbescheide für ein Objekt, da es Aufteilungen zwischen der Grundsteuer A und B gegeben hat (früher nur Land- und Forstwirtschaft, jetzt Land- und Forstwirtschaft und z.B. bebautes Grundstück). Wir bitten hier die Bescheide genau zu überprüfen, da das bestehende Objekt in der Regel vom Messbetrag herabgesetzt wurde. Auch wurden z.B. Zweifamilienhäuser separat in zwei oder mehrere Wohneinheiten unterteilt.

Kein Eigentümer mehr vom Grundstück oder bereits verstorben

Der Stichtag zur Erklärung war der 01.01.2022. Es kann durchaus sein, dass Sie bereits nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Hierüber hat die Gemeinde möglicherweise noch keinerlei Umschreibungsbescheide durch das Finanzamt erhalten und es kann somit keine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden.

Die Hebesätze ab 01.01.2025 betragen

Grundsteuer A: 320 %

Grundsteuer B: 320 %

Öffnungszeiten Weihnachten

Die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 02.01.2025 geschlossen!

Wir bitten um Beachtung!

Integrierte Ländliche Entwicklung

Interkommunale Projekte im Donaumoos

Pöttmes – Eine zunehmende Gefahr von Hochwasser für landwirtschaftliche Flächen oder der geplante autobahnähnliche Ausbau der B16 – das waren nur einige der Themen, die am Dienstag und Mittwoch bei sogenannten Foren für eine Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) für das Donaumoos angesprochen wurden. Der Prozess ist in vollem Gange; die Ergebnisse wurden am Mittwoch in Pöttmes vorgestellt.
 
Vertreter von zwölf Kommunen diskutierten Vertreter von elf Kommunen aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen (Berg im Gau, Ehekirchen, Karlshuld, Karlskron, Königsmoos, Langenmosen, Neuburg an der Donau, Oberhausen, Rohrenfels, Schrobenhausen und Weichering) sowie der Gemeinde Pöttmes (Kreis Aichach-Friedberg) erarbeiteten zusammen mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen gemeinsame Handlungsansätze zu verschiedenen Themen. Zwölf Kommunen arbeiten derzeit an einem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept für ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK).
 
Im Herbst ist eine Bürgerbeteiligungsphase geplant. Ziel des ILEK ist es, die Region als Lebens-, Wirtschafts und Sozialraum nachhaltig und zukunftsfähig zu entwickeln.
Um vorausschauend planen zu können, war es den beiden ILEK-Planerinnen Elisabeth Appel-Kummer (regional ENTWICKLUNG) und Sabine Hafner (KlimaKom EG) wichtig, die Ausgangssituation im Donaumoos darzustellen und zu bewerten.
 
Sieben Handlungsfelder – darunter etwa Landwirtschaft,Wirtschaft/Gewerbe oder Orts-und Innenentwicklung – beleuchteten die rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. „Sehr intensiv“ sei in jedem der etwa zweistündigen Foren gearbeitet worden, so Appel-Kummer. Vertreter der Kommunen sowie Fachleute aus der Region, unter anderem aus dem Segment Energiemanagement und Naturschutz, tauschten sich zu den Themenbereichen aus.
„Es war sehr konzentriert und konstruktiv“, fasste die Planerin den ersten, nicht-öffentlichen Tag zusammen. Und es wurden Ideen erarbeitet, welche Projekte denkbar wären. Schutz von Moor, Gewässern und Wiesenbrütern Unter Ökologie und Biodiversität beispielsweise wurden der Schutz des Moorbodens und Gewässerschutz für wichtig befunden.
Aus Sicht der Teilnehmer sei es hier wichtig, beides zu verbinden. Eine klare Priorisierung gab es auch für die Bedürfnisse der Wiesenbrüter im Moos.
 
Bei der Siedlungsentwicklung legten die Kommunalvertreter zudem Wert darauf, dass die Umnutzung landwirtschaftlicher Hofstellen erleichtert wird. Wichtig war ihnen auch, ein Bewusstsein für „neues Wohnen miteinander“ zu schaffen.
 
Photovoltaikanlagen: Es geht um Akzeptanz. Bei den ebenfalls angesprochenen möglichen Photovoltaikanlagen im Donaumoos sollte man aber im Auge behalten, dass die Region eines der größten Kartoffelanbaugebiete sei, wandte einer der Teilnehmer ein. Er war der Meinung: „Jede Region sollte sich selbst ernähren können.“ Ein anderer wies darauf hin, dass es wenig sinnvoll wäre, wenn für mögliche Projekte zuerst Gesetzänderungen notwendig wären. Ein Einwand, der immer wieder vorgebracht wurde, war jener der Akzeptanz. Grundlagenarbeit sei wichtig, um Akzeptanz überhaupt erst zu schaffen, so die Haltung einiger.
In der Bevölkerung gehe es momentan eher um Ideologie als um Akzeptanz, war der Eindruck anderer. Auf der einen Seite gebe es vor allem bei jungen Menschen große Angst vor den Folgen des Klimawandels, auf der anderen Seite aber auch wenig gesellschaftliche Begeisterung für solche Anlagen, war der Eindruck von Planerin Sabine Hafner. Sie halte es deshalb für wichtig, heikle Themen zu kommunizieren. „Das sind dicke Bretter, die wir hier bohren.“

Zukunft ILE Donaumoos – Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger

Die Erarbeitung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) nimmt Fahrt auf.

Im Juni fanden in Weichering und in Pöttmes Expert:innendialoge statt und ab Herbst haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort:
In welchen Bereichen sehen sie die größten Herausforderungen, die dringend in der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit mit Unterstützung der Ländlichen Entwicklung angepackt gehören? Im Sozialen, in der Mobilität, in der Energieversorgung, in der Landwirtschaft, im Klima- und Naturschutz, in der Ökonomie oder beim Wohnen?
Wie schaut eine lebenswerte, nachhaltige und klimafeste Zukunft im Donaumoos aus? Mit welchen Ideen kann diese Zukunft verwirklicht werden?

Um diese Fragen zu klären, finden im November und Januar zwei halbtägige Veranstaltungen „Zukunft ILE Donaumoos“ statt. Nach dem Zufallsprinzip werden noch vor der Sommerpause Frauen und Männer aus den unterschiedlichen Altersgruppen in den 12 Kommunen der ILE Donaumoos angeschrieben und um ihre Teilnahme angefragt. Die Auswahl bildet die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht ab. Auf den zwei Veranstaltungen ist dann eine „ILE Donaumoos im Kleinen“ versammelt. Wichtig ist es den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 12 ILE-Kommunen, dass alle Altersgruppen und Männer und Frauen miteinander ins Gespräch kommen und sich gemeinsam Gedanken zu ihrem Lebensumfeld machen.

Einige von Ihnen erhalten in den nächsten Tagen einen Brief der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters. Wenn Sie Interesse und Zeit haben, sich für Ihre Region in zwei Veranstaltungen einzusetzen, dann sagen Sie uns zu. Aus allen Zusagen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder per Zufall gewählt, so dass im Herbst die erste Veranstaltung stattfinden kann. Die
Ergebnisse der Veranstaltungen „Zukunft ILE Donaumoos“ erfahren alle, auch diejenigen, die nicht in die Auswahl gekommen sind, in den Gemeindeblättern der Städte und Gemeinden.

Nach den Sommerferien kommen alle Stadt- und Gemeinderäte der ILE-Kommunen in Neuburg zusammen und informieren sich zum Fortschritt der Konzepterarbeitung. Nur wenn alle demokratisch gewählten Menschen, Expertinnen und Experten sowie die Bevölkerung sich gemeinsam Gedanken um die Zukunft machen, dann kann ein umsetzungsreifes Konzept für die ILE-Donaumoos entstehen.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Zugang zum Rathaus:

Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr | Mittwochs zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr

Bitte nutzen Sie weiterhin digitale Kommunikationswege, wie Telefon, E-Mail oder den Onlineauftritt „Mit der Maus ins Rathaus“.
Falls Sie Erledigungen in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu tätigen haben, können Sie  auf Anfrage beim jeweiligen Sachgebiet einen individuellen Termin vereinbaren.

Termine

Keine Termine

Bürgersprechstunde

Montags 18 Uhr bis 19 Uhr

telefonisch oder mit Anmeldung
Kontakt: Bgm. Heckl 0171/6411 357

Termine Vereine

30.12.2024 | Montag
Offene Kirchentür | Pfarrei Rohrenfels
31.12.2024 | Dienstag
Offene Kirchentür | Pfarrei Rohrenfels
01.01.2025 | Mittwoch
Neujahrsanschießen | Schützenverein Rohrenfels
01.01.2025 | Mittwoch
Offene Kirchentür | Pfarrei Rohrenfels
05.01.2025 | Sonntag
Jahreshauptversammlung | Freiwillige Feuerwehr Wagenhofen-Ballersdorf
05.01.2025 | Sonntag
Königsschießen + Preisschießen | Schützenverein Rohrenfels
05.01.2025 | Sonntag
Übung | Freiwillige Feuerwehr Rohrenfels
08.01.2025 | Mittwoch
UVV Übung | Freiwillige Feuerwehr Rohrenfels
11.01.2025 | Samstag
Jahreshauptversammlung | Krieger- und Kameradenverein Wagenhofen
11.01.2025 | Samstag
Tagesskifahrt | SV Wagenhofen

Bayern mobil - sicher ans Ziel

wirf200

MiFaZ - Deine Mitfahrzentrale

bayernatlas