Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Mit der Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ändert sich einiges für die Bauherren:
Ab dem 1. Januar 2025 müssen die meisten Bauanträge statt bei den Gemeinden nun beimLandratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden. Welche Änderungen dies genau sind und ob Ihr Bauantrag betroffen ist, erläutern wir ausführlich in diesem Artikel.
Ab dem 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Anträge und Unterlagen zu bau- und abgrabungsrechtlichen Verfahren digital beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen einzureichen. Das bedeutet, dass Sie dann über einen entsprechenden Link (veröffentlicht auf der Homepage des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen) die Unterlagen hochladen und direkt papierlos an das Landratsamt übermitteln können.
Die Anträge können allerdings auch weiterhin in Papierform eingereicht werden, dann genügt allerdings eine Ausfertigung (statt bisher drei).
Die Einreichung der Anträge auf Baugenehmigung und weitere bauordnungsrechtliche Verfahren erfolgt ab 1. Januar 2025 direkt beim Landratsamt (einfach in Papierform oder online über den entsprechenden Link).
Einzige Ausnahmen sind folgende Anträge, hier erfolgt die Antragstellung wie bisher in Papierform über die Gemeinde:
Wichtig für Sie: Die Einreichung der Bauanträge per Email (z.B. als PDF) an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist nicht möglich. Die Übersendung per Email stellt keine wirksame Antragstellung dar.
Zusammengefasst nochmal im Überblick:
Bauantrag / Abgrabungsantrag
Genehmigungsfreistellung / Isolierte Ausnahmen, Befreiungen, Abweichung / Anzeigen zur Beseitigung
Für Auskünfte oder Fragen zur neuen Antragstellung steht Ihnen Frau Reiner vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen unter Tel. 08431/57-309 gerne zur Verfügung. Sie können selbstverständlich auch im Bauamt der Gemeinde bei Frau Köhler (Tel. 08431/6719- 19) oder bei Frau Rottmeir (Tel. 08431/6719-18) nachfragen.
Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 kann voraussichtlich ab 28.01.2025 online Briefwahl beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen (aufgrund der verkürzten Fristen) erst ab frühestens Anfang Februar versenden können, da wir davon ausgehen, dass die Stimmzettel nicht früher geliefert werden können.
Wenn Sie nach dem 19.02.2025 noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, bitten wir Sie, diese persönlich bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg abzuholen, da es bei einer Versendung durch die Post möglicherweise zu Verspätungen kommt.
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen.
Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde auf Antrag eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein formloser Antrag mit Unterschrift, der nicht begründet werden muss.
Für die erste Datenübermittlung muss der Antrag auf Übermittlungssperre bis spätestens 28.02.2025 eingegangen sein, der Antrag ist online über „Mit der Maus ins Rathaus / Melderegister / Übermittlungssperren“ möglich.
Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.
Hinweise Grundsteuerreform 2025
Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System kann es zu starken Verschiebungen in der Belastung der Steuerpflichtigen kommen.
Die Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinde bindend.
Bitte prüfen Sie daher Ihren Grundsteuer-Messbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089-30700077.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.
Erhalt mehrerer Grundsteuerbescheide
Teilweise erhalten Eigentümer zwei oder mehrere Grundsteuerbescheide für ein Objekt, da es Aufteilungen zwischen der Grundsteuer A und B gegeben hat (früher nur Land- und Forstwirtschaft, jetzt Land- und Forstwirtschaft und z.B. bebautes Grundstück). Wir bitten hier die Bescheide genau zu überprüfen, da das bestehende Objekt in der Regel vom Messbetrag herabgesetzt wurde. Auch wurden z.B. Zweifamilienhäuser separat in zwei oder mehrere Wohneinheiten unterteilt.
Kein Eigentümer mehr vom Grundstück oder bereits verstorben
Der Stichtag zur Erklärung war der 01.01.2022. Es kann durchaus sein, dass Sie bereits nicht mehr Eigentümer des Grundstücks sind. Hierüber hat die Gemeinde möglicherweise noch keinerlei Umschreibungsbescheide durch das Finanzamt erhalten und es kann somit keine Umschreibung auf den neuen Eigentümer vorgenommen werden.
Die Hebesätze ab 01.01.2025 betragen
Grundsteuer A: 320 %
Grundsteuer B: 320 %
Die Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau ist in der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 02.01.2025 geschlossen!
Wir bitten um Beachtung!
Die Erarbeitung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) nimmt Fahrt auf.
Im Juni fanden in Weichering und in Pöttmes Expert:innendialoge statt und ab Herbst haben die Bürgerinnen und Bürger das Wort:
In welchen Bereichen sehen sie die größten Herausforderungen, die dringend in der gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit mit Unterstützung der Ländlichen Entwicklung angepackt gehören? Im Sozialen, in der Mobilität, in der Energieversorgung, in der Landwirtschaft, im Klima- und Naturschutz, in der Ökonomie oder beim Wohnen?
Wie schaut eine lebenswerte, nachhaltige und klimafeste Zukunft im Donaumoos aus? Mit welchen Ideen kann diese Zukunft verwirklicht werden?
Um diese Fragen zu klären, finden im November und Januar zwei halbtägige Veranstaltungen „Zukunft ILE Donaumoos“ statt. Nach dem Zufallsprinzip werden noch vor der Sommerpause Frauen und Männer aus den unterschiedlichen Altersgruppen in den 12 Kommunen der ILE Donaumoos angeschrieben und um ihre Teilnahme angefragt. Die Auswahl bildet die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht ab. Auf den zwei Veranstaltungen ist dann eine „ILE Donaumoos im Kleinen“ versammelt. Wichtig ist es den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 12 ILE-Kommunen, dass alle Altersgruppen und Männer und Frauen miteinander ins Gespräch kommen und sich gemeinsam Gedanken zu ihrem Lebensumfeld machen.
Einige von Ihnen erhalten in den nächsten Tagen einen Brief der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters. Wenn Sie Interesse und Zeit haben, sich für Ihre Region in zwei Veranstaltungen einzusetzen, dann sagen Sie uns zu. Aus allen Zusagen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder per Zufall gewählt, so dass im Herbst die erste Veranstaltung stattfinden kann. Die
Ergebnisse der Veranstaltungen „Zukunft ILE Donaumoos“ erfahren alle, auch diejenigen, die nicht in die Auswahl gekommen sind, in den Gemeindeblättern der Städte und Gemeinden.
Nach den Sommerferien kommen alle Stadt- und Gemeinderäte der ILE-Kommunen in Neuburg zusammen und informieren sich zum Fortschritt der Konzepterarbeitung. Nur wenn alle demokratisch gewählten Menschen, Expertinnen und Experten sowie die Bevölkerung sich gemeinsam Gedanken um die Zukunft machen, dann kann ein umsetzungsreifes Konzept für die ILE-Donaumoos entstehen.
Zugang zum Rathaus:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr | Mittwochs zusätzlich 14.00 – 18.00 Uhr
Bitte nutzen Sie weiterhin digitale Kommunikationswege, wie Telefon, E-Mail oder den Onlineauftritt „Mit der Maus ins Rathaus“.
Falls Sie Erledigungen in der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d. Donau außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu tätigen haben, können Sie auf Anfrage beim jeweiligen Sachgebiet einen individuellen Termin vereinbaren.